Einheitswert Für die Bemessung von Grundsteuer und Grundsteuer Messbetrag sowie der Vermögenssteuer festgesetzter Richtwert eines Gebäudes oder Grundstücks
Bauerwartungsland Im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesenes Gelände, dessen Nutzung aber noch nicht durch einen Bebauungsplan verbindlich festgesetzt ist.
Baulast Bauaufsichtliche Baulasten sind im Baulastenverzeichnis eingetragene Beschränkungen der Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Grundschuld Die Grundschuld ist heute die wichtigste Form der Absicherung einer Finanzierung. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird erreicht, das das belastete, bebaute oder unbebaute Grundstück dem aus der Grundschuld berechtigten, meist einem Finanzierungsinstitut, für eine bestimmte Geldsumme haftet.
Grundschulden können auch an Eigentumswohnungen oder Erbbaurechten bestellt werden. Sie müssen ins Grundbuch eingetragen werden. Eine Grundschuld besteht unabhängig vom konkreten Finanzierungsvorgang. Deshalb kann sie auch später für Nachbeleihungen genutzt werden.
Grundsteuer Eine vom Finanzamt auf Grund des Einheitswertes festgesetzte und von der Gemeinde erhobene Besteuerung von Grundbesitz.
Grundbuch In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke, z.B. Grunddienstbarkeiten, Hypotheken, Grundschulden eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen.
Grunddienstbarkeit Belastungen eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks, insbesondere des Nachbarn. Diejenige Person zu deren Gunsten eine Dienstbarkeit eingetragen ist, kann das betreffende Grundstück im Rahmen der Grunddienstbarkeit, z.B. Wegerecht, nutzen.
Grunderwerbssteuer Steuerliche Belastung beim Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Sie beträgt im allgemeinen 3,5% des Kaufpreises.
Flächennutzungsplan Der von der Gemeinde festgelegte erste Schritt zur Bauleitplanung, auf den in der Regel der Bebauungsplan erfolgt. Der Flächennutzungsplan nimmt im Gegensatz zum Bebauungsplan nur eine Grobeinteilung in Nutzungen vor.
Verdingungsordnung Die Verdingungsordnung für Bauleistungen VBO ist Grundlage des Bauvertragswesens. Die VBO ist allgemein anerkannte Vertragsgrundlage, aber weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Sie muss besonders vereinbart werden.
Annuitätendarlehen Darlehen mit gleichbleibenden jährlichen Raten. Die jährliche Rate (Annuität) berechnet sich aus dem Zinssatz plus Tilgungssatz multipliziert mit der Darlehenssumme. Mit jedem Jahr steigt der Tilgungsanteil, da die Zinszahlungen abnehmen.
Beleihungsgrenze Anteil des Beleihungswertes, bis zu dessen Höhe ein erstrangiges Darlehen vergeben wird. Bei Hypothekendarlehen liegt die Beleihungsgrenze in der Regel bei 60%, gelegentlich kann sie auch höher sein.
Beleihungswert Wert, der zur Ermittlung des Kreditrahmens herangezogen wird. Er kann bis zu 20% unter dem Verkehrswert liegen und den auf Dauer zu erzielenden Wert des Beleihungsobjektes darstellen.
Disagio/Damnum Minderauszahlung auf den Nennwert einer Schuldverschreibung oder eines Darlehens. Der Darlehensnehmer erhält als Auszahlung den um das Damnum verminderten Nennbetrag, der Darlehensgeber erhält das Damnum als Vorab- Zins.
Effektivzins Der Effektivzins stellt den tatsächlich zu zahlenden Zins dar und enthält neben einem eventuell vereinbarten Disagio auch Kreditbearbeitungsgebühren und andere Kosten.
Eigenheimzulage Die Bildung von Wohneigentum wird vom Staat seit 01.01.1996 durch Gewährung der sogenannten Eigenheimzulage gefördert. Die gesetzliche Grundlage bildet das Eigenheimzulagegesetz, das den früheren § 10 EStG ersetzt. Die neue Förderung erfolgt nicht in Form einer Steuervergünstigung, sondern als echte Zulage, die von den Finanzämtern an alle Bürger (innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen) über einen Zeitraum von 8 Jahren in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Die staatliche Hilfe besteht aus einer Grundförderung, der Kinderzulage und zusätzlichen Anreizen für ökologische Baumaßnahmen. Auch können Wohneigentum, das vor dem 01.01.1999 hergestellt bzw. angeschafft wurde, vor dem Einzug anfallende Aufwendungen, sog. Vorkosten, in begrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Festzinshypothek Die Festzinshypothek ist ein Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen bestimmten Zeitraum (Zinsfestschreibung, Konditionen) garantiert. Im Gegensatz hierzu können sich Zinsen bei einem Gleitzinsdarlehen jederzeit ändern. Die Festzinshypothek ist das Markenzeichen der Hypothekenbanken.
Konditionenanpassung Auch: Zinsanpassung, Bedingungsanpassung, Prolongation. Hypothekenbanken garantieren einen für mehrere Jahre festen Zins (Festzinshypothek). Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Zu diesem Zweck unterbreitet die Bank dem Darlehensnehmer ein Angebot, dessen Konditionen sich nach den Verhältnissen am Kapitalmarkt richten. Der Darlehensnehmer kann dem widersprechen, allerdings mit der Folge, dass er dann sein Restdarlehen an die Bank zurückzahlen muss.

Saale Immobilien GmbH · Mansfelder Str. 9, 06108 Halle Geschäftsführer: Jan-Fritz Hönig